Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird auf Antrag gewährt.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Wohngeld gewährt als
- Mietzuschuss zu den Kosten einer Mietwohnung
- Mietzuschuss zum Wohnkostenanteil für Heimbewohner/innen
- Mietzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Wohnungen)
- Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einem selbst genutzten Eigenheim
- Lastenzuschuss für Eigentümer/innen in einer selbst genutzten Eigentumswohnung
Höhe der Hilfe
Die Höhe des Miet-/Lastenzuschusses ist dann von drei wesentlichen Faktoren abhängig und zwar von der
- Höhe des anrechenbaren Einkommens
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie in der Wohngeldstelle bzw. auf telefonische Anfrage auch zugesendet. Zur Beschleunigung des Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anträge und amtliche Verdienstbescheinigungen gleich am PC zu beschriften und kostenfrei aus dem Internet herunter zu laden.
Bitte beachten Sie, dass neben dem amtlichen Antragsvordruck und der Verdienstbescheinigung für Arbeitnehmer noch folgende Nachweise vorzulegen sind:
- Einkünfte in jeglicher Form in Geld oder Geldeswert eines jeden Haushaltsmitgliedes (Renten, Unterhalt, Minijob, Kindergeld, Elterngeld, Kapitalerträgnisse etc.)
- Mietvertrag, letzte Mietänderung, Mietzahlungsnachweis (Kontoauszug oder Mietquittung) vom Antragstellungsmonat, für einen Lastenzuschuss
- Baudarlehensverträge und aktuelle Zahlungsnachweise über Zins und Tilgung.
Wichtiger Hinweis
Die Wohngeldstelle ist im Zeitraum vom 27.01.-31.01.2025 geschlossen und nicht erreichbar.
Die Gesetzesänderung zum 01.01.2025 macht Neuberechnungsarbeiten notwendig und führt zur Schließung der Wohngeldstelle im oben genannten Zeitraum. Wir bitten hier um ihr Verständnis.
Neu ist, dass ab 01.01.2025 keine Erinnerungsschreiben versendet werden. Das heißt Sie erhalten keine Erinnerung mehr, dass ihre Wohngeldleistungen enden. Bitte denken Sie an ihren Weiterbewilligungsantrag.
Wir weisen darauf hin, dass Wohngeldanträge frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden können. Wird dieser früher gestellt, muss er aufgrund gesetzlicher Vorgaben abgelehnt und ein neuer Antrag im zulässigen Zeitraum gestellt werden.
Anträge auf Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie hier auf unserer Homepage der Stadt Schwabach (siehe unten) sowie im Bürgerbüro.
Gerne kann auch online ein Antrag über das Bayernportal: www.bayernportal.de gestellt werden.
Fragen zum Sachstand Ihres Wohngeldantrages können aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens derzeit nicht beantwortet werden. Die Sachbearbeitung nimmt im Moment einen längeren Zeitraum ein. Wir bitten hier um Geduld. Falls Unterlagen zu Ihrem bereits gestellten Wohngeldantrag fehlen, werden Sie postalisch von uns angeschrieben.
Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte einen Termin