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Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen schließt das Bürgerbüro im Rathaus bis einschließlich Freitag, 8. Mai, montags bis freitags bereits um 14 Uhr. Die regulären Öffnungszeiten am Dienstag (8 bis 12 Uhr) und Samstag (9 bis 12 Uhr) bleiben bestehen.
Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich: Mo–Do: 8–17 Uhr, Fr: 8–14 Uhr, Sa: 9–12 Uhr

Die Stadt Schwabach bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Besuche entsprechend zu planen, und dankt für das Verständnis.

Das Jobcenter Schwabach ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Schwabach und der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 44 b Sozialgesetzbuch II. Sie hat das Ziel in Schwabach lebende und bedürftige Personen zu unterstützen.

Grundsicherung/Bürgergeld erhalten hier alle erwerbsfähigen Personen, ab dem 15. bis zum 66. Lebensjahr, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet haben und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften sichern können. Das Jobcenter Schwabach hilft ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und unterstützt sie dabei mit beruflicher Qualifikation, Weiterbildung und weiteren Eingliederungsleistungen.

Bürgergeld erhalten auch Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr, die mit den Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst ebenfalls bedürftig sind. Die Grundsicherung/das Bürgergeld ist steuerfinanziert und wird vom Bund, sowie von der Stadt Schwabach (Kosten der Unterkunft) erbracht.
Sie können Grundsicherung/Bürgergeld beantragen: Telefonisch, per Brief, oder Online unter:

www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld

Unsere Öffnungszeiten für Ihre persönliche Vorsprache sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 – 11 Uhr.

Telefonisch erreichen Sie uns am besten außerhalb der obigen Öffnungszeiten, nämlich montags, dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr.

Gerne können Sie dazu auch selbst einen Termin buchen unter:

Terminvereinbarung