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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Allgemeine Hinweise

Baugenehmigungsunterlagen sind von den Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Bauherren und Bauherrinnen grundsätzlich selbst aufzubewahren und an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.

Auskunftsberechtigter Personenkreis

Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können im Bauarchiv Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen. Hierzu ist ein entsprechender Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid ggf. i.V.m. einer Vollmacht des Eigentümers der Eigentümerin) vorzulegen.

Kosten Akteneinsicht

Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig (die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz i. V. m. dem Kostenverzeichnis erhoben). Für die Einsicht betragen die Gebühren 10 € pro Anwesen und für Duplikate (elektronisch oder in Papierform) fallen entsprechende zusätzliche Gebühren an.

Terminvereinbarung für Akteneinsicht

Um gewährleisten zu können, dass die geforderten Unterlagen im Bauarchiv vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betroffenen Anwesens (Straße, Hausnummer und Eigentumsnachweis mit ggf. Vollmacht und Angabe für eine Kontaktaufnahme unsererseits) erforderlich.