Allgemeine Hinweise
Baugenehmigungsunterlagen sind von den Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Bauherren und Bauherrinnen grundsätzlich selbst aufzubewahren und an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.
Auskunftsberechtigter Personenkreis
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können im Bauarchiv Einsicht in erteile Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen. Hierzu ist ein entsprechender Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid ggf. i.V.m. einer Vollmacht des Eigentümers der Eigentümerin) vorzulegen.
Kosten Akteneinsicht
Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig (die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz i. V. m. dem Kostenverzeichnis erhoben). Für die Einsicht betragen die Gebühren 10 € pro Anwesen und für Duplikate (elektronisch oder in Papierform) fallen entsprechende zusätzliche Gebühren an.
Terminvereinbarung für Akteneinsicht
Um gewährleisten zu können, dass die geforderten Unterlagen im Bauarchiv vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Angabe des betroffenen Anwesens (Straße, Hausnummer und Eigentumsnachweis mit ggf. Vollmacht und Angabe für eine Kontaktaufnahme unsererseits) erforderlich.