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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Bereich der kreisfreien Stadt Schwabach ist auf der Rechtsgrundlage der §§ 192 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er führt als Grundlage seiner Tätigkeit eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus. Im Abstand von je zwei Jahren veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus geeigneten Verkäufen abgeleitete Werte unbebauter Grundstücke. Die Werte werden nach Richtwertzonen zusammengefasst, in denen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse bestehen. Derzeit ist das Stadtgebiet Schwabachs in mehr als 80 Richtwertzonen unterteilt. Die Bodenrichtwerte dienen unter anderem dem Ziel eines transparenten Bodenmarktgeschehens, ohne eine bindende Wirkung zu haben. Besondere Eigenschaften eines einzelnen Grundstückes (z.B. Bodenbeschaffenheit, besondere Grundstücksform usw.) sind dabei nicht berücksichtigt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte werden nur gegen eine Gebühr von derzeit 40 € erteilt. Das Auskunftsersuchen ist an keine besondere Schriftform gebunden, zu Ihrer Hilfestellung haben wir im Downloadbereich ein Antragsschreiben sowie einen Online-Antrag hinterlegt. Außerdem erteilt der Gutachterausschuss Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an öffentlich bestellte Sachverständige und Behörden, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die auch Ansprechpartner für Bürger, Interessierte und Sachverständige ist. Die Geschäftsstelle befindet sich im Bauordnungsamt.