Bebauungspläne Online
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung stellt ab sofort alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne im sogenannten „BayernAtlas“ hier online bereit. Damit können Planer, Grundstücksbesitzer und Interessierte die Pläne schnell und bequem von zu Hause einsehen. Bauherren erhalten so kostenfrei erste Informationen, welche Vorgaben für ihr Grundstück gelten. Der BayernAtlas ist ein Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
So funktionierts
Nachdem in der Suchleiste die Adresse eingegeben wurde, erscheint durch gelbe Umrandung mit grauer Flächenfüllung der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit seiner Bezeichnung, sofern sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet. Durch einen einfachen Klick in die Fläche können sich Nutzer alle vorhandenen Unterlagen anzeigen lassen. Dazu gehören der jeweilige Plan und die textlichen Festsetzungen.
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung weist darauf hin, dass die gescannten Pläne in Maßstab und Darstellung abweichen können. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die man in der Albrecht-Achilles-Straße 6/8 montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr einsehen kann.
Ein Auszug aus dem Originaldokument ist weiterhin möglich. Diesen erhält man auf formlosen Antrag an die E-Mail Adresse
Die Bürgerbauberatung berät auch gerne persönlich zu Bauvorhaben dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 09122 860-542 ist empfehlenswert.
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan ist Teil des Ortsrechts der Gemeinde und eine städtische Satzung. In den Bebauungsplänen wird geregelt welche Nutzungen in welcher Form auf der entsprechenden Fläche zulässig sind. Also beispielsweise ob Wohnen oder Gewerbe zulässig ist und ob ein oder zwei Geschosse errichtet werden dürfen.
In der Regel besteht der Plan aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, im Einzelfall aber auch nur aus einer der beiden Komponenten. Zu der Satzung gehört immer eine Begründung, aus der die Planintention ersichtlich ist. In vielen Fällen muss heute im Rahmen der Bebauungsplanerstellung auch ein so genannter Umweltbericht der Begründung hinzugefügt werden, in dem die ermittelten wesentlichen Umweltauswirkungen auf die Umweltbelange beschrieben und bewertet werden.