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Öffnungszeiten über die Osterfeiertage

Das Stadtmuseum hat von 29. März bis 1. April von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Bürgerbüro im Rathaus, die Stadtbibliothek und der Recyclinghof haben am Karsamstag, 30. März, geschlossen. Das Amt für Bauordnung ist in den Osterferien (25. März bis 6. April) aufgrund von Umbauarbeiten nur eingeschränkt erreichbar. Die Geschäftsstelle der Volkshochschule ist während der Osterferien von Montag, 25. März, bis Freitag, 5. April geschlossen. Weitere Informationen

Ausschnitt aus einem Bebauungsplan
Ausschnitt aus einem Bebauungsplan

Bebauungspläne Online

Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung stellt ab sofort alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne im sogenannten „BayernAtlas“ hier online bereit. Damit können Planer, Grundstücksbesitzer und Interessierte die Pläne schnell und bequem von zu Hause einsehen. Bauherren erhalten so kostenfrei erste Informationen, welche Vorgaben für ihr Grundstück gelten. Der BayernAtlas ist ein Kartenservice des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

So funktionierts
Nachdem in der Suchleiste die Adresse eingegeben wurde, erscheint durch gelbe Umrandung mit grauer Flächenfüllung der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit seiner Bezeichnung, sofern sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet. Durch einen einfachen Klick in die Fläche können sich Nutzer alle vorhandenen Unterlagen anzeigen lassen. Dazu gehören der jeweilige Plan und die textlichen Festsetzungen.

Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung weist darauf hin, dass die gescannten Pläne in Maßstab und Darstellung abweichen können. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die man in der Albrecht-Achilles-Straße 6/8 montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr einsehen kann.

Ein Auszug aus dem Originaldokument ist weiterhin möglich. Diesen erhält man auf formlosen Antrag an die E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kostenpflichtig ab 25,00 Euro zugeschickt.

Die Bürgerbauberatung berät auch gerne persönlich zu Bauvorhaben dienstags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter 09122 860-542 ist empfehlenswert.

 

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist Teil des Ortsrechts der Gemeinde und eine städtische Satzung. In den Bebauungsplänen wird geregelt welche Nutzungen in welcher Form auf der entsprechenden Fläche zulässig sind. Also beispielsweise ob Wohnen oder Gewerbe zulässig ist und ob ein oder zwei Geschosse errichtet werden dürfen.
In der Regel besteht der Plan aus einer Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, im Einzelfall aber auch nur aus einer der beiden Komponenten. Zu der Satzung gehört immer eine Begründung, aus der die Planintention ersichtlich ist. In vielen Fällen muss heute im Rahmen der Bebauungsplanerstellung auch ein so genannter Umweltbericht der Begründung hinzugefügt werden, in dem die ermittelten wesentlichen Umweltauswirkungen auf die Umweltbelange beschrieben und bewertet werden.

Wie kann ich mich über aktuelle Planungen informieren und einbringen?

Der Bebauungsplan wird als kommunale Satzung vom Rat der Stadt Schwabach beschlossen. Vorher durchläuft er aber ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Ein wichtiger Schritt des Verfahrens ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Während dieses Zeitraums, der im Regelfall einen Monat dauert, kann Jeder zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. Wann und wo die Pläne eingesehen werden können, wird im Amtsblatt der Stadt Schwabach bekannt gemacht. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in das Planverfahren miteinbezogen und die Pläne gegebenenfalls geändert. Wenn eine Planänderung inhaltlicher Art erfolgt, muss die betroffene Öffentlichkeit erneut beteiligt werden. Bevor der Plan als Satzung beschlossen wird, muss der Stadtrat über alle eingegangenen Stellungnahmen entscheiden, dabei müssen die öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 2 BauGB gerecht mit- und untereinander abgewogen werden. Ist die Satzung beschlossen worden, werden Alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informiert. Wenn die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgt ist, ist der Bebauungsplan rechtskräftig.

Wo gibt es Bebauungspläne und wo kann ich mir diese ansehen?

Es gibt nicht flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet sondern nur für Teile Bebauungspläne, in den übrigen Gebieten beurteilt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 oder § 35 BauGB. Alle Bebauungspläne der Stadt Schwabach können mit Ihrer Begründung bei der Stadtverwaltung Albrecht-Achilles-Straße 6/8 im Stadtplanungsamt zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Wenn Sie konkrete Fragen zu Bauvorhaben haben, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbauberatung.
 

Zum Thema

Links:

Planverfahren nach dem BauGB