Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens

Zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes oder der wesentlichen Änderung von Deponien ist in der Regel ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2026 06:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz