Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2026 06:25
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz