Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Leistungsdetails

Stand: 14.04.2026 07:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration