Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Leistungsdetails

Stand: 30.03.2026 09:09
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz