Asylbewerber; Beantragung von Leistungen im Krankheitsfall

Asylbewerber erhalten im Krankheitsfall Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Leistungsdetails

Stand: 06.03.2026 12:47
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration