Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Informationen zur Durchführung

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Leistungsdetails

Stand: 12.04.2026 06:20
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration