Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Leistungsdetails

Stand: 15.03.2026 06:53
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration