Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung

Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 09.02.2026 12:36
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus