Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung

Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.

Leistungsdetails

Stand: 09.02.2026 12:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus