Gemeinderat; Informationen zu den Sitzungen

Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.

Leistungsdetails

Stand: 12.04.2026 06:13
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration