Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Leistungsdetails

Stand: 15.02.2026 21:39
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration