Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 10:37
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration