Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 14:04
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz