Immissionsschutz; Anzeige einer emissionsrelevanten Änderung bei einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Sie möchten eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 16:07
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz