Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderungen bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 13:56
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit