Immissionsschutz; Anzeige eines Betreiberverantwortlichen für genehmigungsbedürftige Anlagen bei Kapital- oder Personengesellschaften

Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigten Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern eine genehmigungspflichtige Anlage? Dann müssen Sie eine Person benennen, die die Betreiberpflichten wahrnimmt.

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Stand: 20.01.2026 16:16
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz