Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

  Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Leistungsdetails

Stand: 20.01.2026 16:13
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz