Kleiner Waffenschein; Beantragung

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 10:33
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration