Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Leistungsdetails

Stand: 27.02.2026 06:03
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales