Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Leistungsdetails

Stand: 14.03.2026 15:28
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration