Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

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Stand: 10.03.2026 12:23
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr