Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 11:38
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr