Schießstätte; Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.

Leistungsdetails

Stand: 07.01.2026 11:19
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration