Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.

Leistungsdetails

Stand: 06.03.2026 12:18
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales