Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung

Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Leistungsdetails

Stand: 26.11.2025 12:46
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz