Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung

Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 10:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration