Waffenschein; Beantragung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

Leistungsdetails

Stand: 04.02.2026 10:34
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration