Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Leistungsdetails

Stand: 14.04.2026 09:01
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration