Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Leistungsdetails

Stand: 10.04.2026 19:28
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration