Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 10:59
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales