Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 10:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales