Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Leistungsdetails

Stand: 07.04.2026 08:42
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales