Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung

Durch die Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Leistungsdetails

Stand: 09.04.2026 11:03
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz