Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Leistungsdetails

Stand: 02.04.2026 07:58
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr