Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Leistungsdetails

Stand: 14.04.2026 08:00
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration