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Mittwoch, 16. Oktober

Über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt Schwabach können Bürgerinnen und Bürger online KfZ-Zulassungen, Umschreibungen, Adressänderungen oder Außerbetriebsetzungen vornehmen: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/schwabach/bsp_ikfz_antragstellung.

Stefan Öllinger, Leiter der KfZ-Zulassung: „In den vergangenen Wochen und Monaten sind uns zahlreiche gewerbliche Anbieter aufgefallen, die gegen hohe Gebühren – teilweise sogar das 10fache der städtischen Gebühr - eine vermeintliche Dienstleistung anbieten: Kraftfahrzeuge bei der Stadt Schwabach und anderen kreisfreien Städten und Landratsämtern an-, ab oder umzumelden. Diese Anträge werden aber von den gleichen Systemen und keineswegs schneller verarbeitet.“ Stadtrechtsrat Knut Engelbrecht ergänzt: „Allen Bürgerinnen und Bürgern kann ich nur raten, das Online-Bürgerportal für alle angebotenen Vorgänge rund um das KfZ zu nutzen. Das spart Zeit und Geld.“


KfZ-Abmeldung

Für Außerbetriebsetzungen ist keine Anmeldung im Portal erforderlich. Der Vorgang ist online für alle Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 zugelassen oder wieder zugelassen wurden.

KfZ-Zulassung, Umschreibung oder Adressänderung

Für eine Zulassung, Umschreibung oder Adressänderung muss man sich im Portal mit BundID oder BayernID (Identifikation hierfür über die Online-Funktion des Personalausweises bzw. der eID-Karte oder ELSTER) anmelden. Die Gebühren können mit Kreditkarte, Giropay (noch bis Ende 2024) oder PayPal bezahlt werden. Nach Abschluss des Vorgangs können die jeweiligen Bestätigungen bzw. Bescheide direkt heruntergeladen werden.

Im Falle der erfolgreichen Zulassung kann sofort am Straßenverkehr teilgenommen werden. Hierfür muss der Zulassungsbescheid ausgedruckt und mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und sichtbar im bzw. am Fahrzeug angebracht werden.

Spätestens 10 Tage nach der Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden und die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden (bei Kennzeichenwechsel).

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die Plakettenträger mit den notwendigen Plaketten versendet die Zulassungsstelle per Post an die Antragssteller.

Urheber

Urheberinformationen:

Grafikquelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr