Inside Banner

Das Jugendamt ist am Mittwoch, 4. Dezember, wegen einer betrieblichen Veranstaltung von 8 bis 12:30 Uhr nicht besetzt. In Fällen von Kindswohlgefährdung Telefon 09122 860-364 anrufen.

Die Melde-, Pass- und Zulassungsstelle sowie das Bürgerbüro sind im Dezember wegen einer Software-Umstellung an einigen Tagen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Fundamt nimmt alle Gegenstände an, die im Stadtgebiet gefunden wurden. Die Fundsache ist sechs Monate aufzubewahren. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Pflicht der Finder oder das Fundamt übernimmt. Hat sich während dieses Zeitraums der Verlierer nicht gemeldet, verliert dieser sein Eigentum an der Sache. Der Finder hat bereits bei der Anzeige des Fundes die Möglichkeit, seinen Eigentumserwerb an der Fundsache geltend zu machen. Der Fund geht dann nach dem genannten Zeitraum in sein Eigentum über. Hat er die Fundsache bei der Fundbehörde abgegeben, wird er zur Abholung aufgefordert. Allerdings muß er dann eine Fundgebühr, deren Höhe sich am Wert der Sache misst, entrichten. Diese Gebühr entfällt, wenn er die Aufbewahrung selbst übernimmt.

In jedem Fall ist der Finder jedoch verpflichtet, den Fund im Fundamt anzuzeigen. In Einzelfällen muss das Fundamt darauf bestehen, den Fundgegenstand abzugeben (z. B. bei Waffen). Wichtige Hinweise: Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, ist zu beachten, dass der Finder vor Ablauf von sechs Monaten kein Eigentum daran erwerben kann und die Fundsache vor Ablauf der Frist nicht in Gebrauch genommen, verkauft oder verändert werden darf. 

Bargeldfunde ab einem Wert von 10 Euro müssen generell beim Fundamt oder der ansässigen Polizeidienststelle abgegeben werden. Eine Verwahrung beim Finder ist in diesem Falle nicht möglich.

Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben: Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente, Schlüssel sowie digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone, sofern personenbezogene Daten vom Fundamt nicht gelöscht werden können.

Anspruch auf Finderlohn: Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, daher ist die Abwicklung zwischen Finder und Empfangsberechtigtem zu klären.

Für alle Fundsachen, die nicht in den Stadtverkehr-Bussen verloren wurden oder gefunden werden, bitte die Nummer des Bürgerbüros 09122 860-0 wählen.

Gegenstände, die in den Stadtverkehr-Bussen verloren wurden, werden im Büro der Stadtwerke verwahrt. Anfragen unter Telefon 09122 936-450.

Antragsformulare

e-government Formular:

Verlustanzeige

Fundanzeige