Die Stadt Schwabach stellt ihren Haushaltsplan seit 2009 nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung auf. Damit nimmt die Stadt ein seit dem 1. Januar 2007 bestehendes Wahlrecht für die bayerischen Kommunen wahr. Bis einschließlich des Jahres 2008 bestand in Schwabach noch ein kamerales Haushaltswesen. Die Kameralistik stellte auf eine Liquiditätsbetrachtung ab, das heißt, auf die Einnahmen und Ausgaben im entsprechenden Haushaltsjahr.
Die Doppik dagegen stellt den Ressourcenverbrauch in Form von Aufwendungen, Erträgen und Abschreibungen dar, ordnet Verpflichtungen -wie die Bildung von Rückstellungen- periodengerecht zu und weist die Vermögenssituation der Stadt unter Einbeziehung der mit ihr verbundenen rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Einheiten aus.
Der Haushalt soll die Stadt in die Lage versetzen, ihre Verwaltung zu steuern. Inhalt, Anlagen und Bestandteile des Haushalts sollen einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft geben.
Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Schwabach. Der Haushaltsplan nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung enthält u.a. alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich
- anfallenden Erträge,
- eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen,
- zu leistenden Auszahlungen sowie
- benötigten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.
Informationen zum Haushalt der Stadt Schwabach sowie zu den Haushalten der von der Stadt Schwabach verwalteteten Stiftungen erhalten Sie hier für 2024 und 2023.
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