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Der Stadtrat wird einmal jährlich von den Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, über den Verlauf und das Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres unterrichtet. Die Gemeindeordnung verpflichtet die Stadt zur Erstellung eines jährlichen Berichts über die Beteiligungen, soweit die Beteiligung am jeweiligen Unternehmen mindestens 5 Prozent beträgt.

Der Beteiligungsbericht 2023 ist aktuell erschienen, siehe Download-Link unten.

Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere folgende Informationen:

- Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen
- Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
- Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft
- Angaben zur Ertragslage des Unternehmens
- Kreditaufnahmen des Unternehmens

 

Rechtsgrundlage

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Nach Art. 87 der Gemeindeordnung darf eine Stadt Unternehmen nur errichten, übernehmen, wenn:

  • ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert,
  • das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf der Stadt steht,
  • die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind,
  • bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privater Seite erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

 

Gemäß Art. 92 der Gemeindeordnung muss bei einer Beteiligung der Stadt an einem Unternehmen:

  • im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt sein, dass das Unternehmen den öffentlichen Zweck erfüllt,
  • die Stadt angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Gremium erhält und
  • die Haftung der Stadt auf einen bestimmten Betrag begrenzt sein, soweit nicht die Rechtsaufsichtsbehörde von der Haftungsbegrenzung befreit.

 

Hier können sie die aktuellen Beteiligungen der Stadt Schwabach, dargestellt als Organigramm, einsehen:

Zum Thema

Downloads:

Beteiligungsbericht 2024

Beteiligungsbericht 2023