Inside Banner

Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Die Stadtkasse

  • wickelt den Zahlungsverkehr (Zahlungen z. B. Einnahmen, Grundsteuer, Hundesteuer, Abgaben, etc. oder Ausgaben für Sozialhilfe, etc.) der Stadt Schwabach ab. Sie ist jedoch nicht zuständig für die Forderungs- oder Leistungshöhe (sondern das jeweilige Fachamt, das den Bescheid erlassen hat). Barzahlungsverkehr ist bei der Stadtkasse nicht mehr möglich.
  • bearbeitet Änderungen der Zahlungsweise (z. B. Einzugsermächtigungen)
  • führt Personenkonten für Steuerpflichtige (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer) und aller sonstigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen städtischen Forderungen (z. B. Mieten, Pachten, Sondernutzungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Bußgelder)
  • mahnt bei Zahlungsverzug und gibt Auskunft zum Stand des jeweiligen Personenkontos
  • setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest
  • leitet das Vollstreckungsverfahren von rückständigen Forderungen ein
  • beantragt beim Amtsgericht Mahn- und Vollstreckungsbescheide für privatrechtliche Forderungen

Die Bankverbindungen der Stadt Schwabach sind:

- Sparkasse Mittelfranken Süd, Kto-Nr. 50005, BLZ 7645 0000,
IBAN: DE97 7645 0000 0000 0500 05, BIC: BYLADEM1SRS

- UniCredit Bank AG Schwabach, Kto-Nr. 4323483, BLZ 7642 0080,
IBAN: DE31 7642 0080 0004 3234 83, BIC: HYVEDEMM065

- VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Kto-Nr. 4405, BLZ 7656 0060,
IBAN: DE15 7656 0060 0000 0044 05, BIC: GENODEF1ANS

 

Antragsformulare

e-government Formular:

eSEPA-Mandat (online)