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Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle ab 17. März telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Das Jugendamt ist am Mittwoch, 26. März, aus personellen Gründen ganztägig nicht zu erreichen. Weitere Infos hier.

 

 

Die Stadtkasse

  • wickelt den Zahlungsverkehr (Zahlungen z. B. Einnahmen, Grundsteuer, Hundesteuer, Abgaben, etc. oder Ausgaben für Sozialhilfe, etc.) der Stadt Schwabach ab. Sie ist jedoch nicht zuständig für die Forderungs- oder Leistungshöhe (sondern das jeweilige Fachamt, das den Bescheid erlassen hat). Barzahlungsverkehr ist bei der Stadtkasse nicht mehr möglich.
  • bearbeitet Änderungen der Zahlungsweise (z. B. Einzugsermächtigungen)
  • führt Personenkonten für Steuerpflichtige (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer) und aller sonstigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen städtischen Forderungen (z. B. Mieten, Pachten, Sondernutzungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Bußgelder)
  • mahnt bei Zahlungsverzug und gibt Auskunft zum Stand des jeweiligen Personenkontos
  • setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest
  • leitet das Vollstreckungsverfahren von rückständigen Forderungen ein
  • beantragt beim Amtsgericht Mahn- und Vollstreckungsbescheide für privatrechtliche Forderungen

Die Bankverbindungen der Stadt Schwabach sind:

- Sparkasse Mittelfranken Süd, Kto-Nr. 50005, BLZ 7645 0000,
IBAN: DE97 7645 0000 0000 0500 05, BIC: BYLADEM1SRS

- UniCredit Bank AG Schwabach, Kto-Nr. 4323483, BLZ 7642 0080,
IBAN: DE31 7642 0080 0004 3234 83, BIC: HYVEDEMM065

- VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Kto-Nr. 4405, BLZ 7656 0060,
IBAN: DE15 7656 0060 0000 0044 05, BIC: GENODEF1ANS

 

Antragsformulare

e-government Formular:

eSEPA-Mandat (online)