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Montag, 25. November

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grundsteuer B werden in Schwabach auf 480 % ab dem Kalenderjahr 2025 festgelegt. Die der Grundsteuer A bleiben bei 300 %. Das hat der Stadtrat in seiner November-Sitzung beschlossen. Die neuen Sätze gelten ab Mittwoch, 1. Januar 2025. Die Bescheide an die Grundstückseigentümer werden voraussichtlich im Januar/Februar 2025 erlassen.

Dieser Schritt ist notwendig, da bundesweit eine umfassende Grundsteuerreform umgesetzt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Daraufhin beschloss der Bundesgesetzgeber im November 2019 ein Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer. Es enthält eine Öffnungsklausel für die Bundesländer für landesgesetzliche Grundsteuerregelungen. Hiervon hat der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht und das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 erlassen. Dieses beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen. Die Kommunen müssen diese Reform nun umsetzen und im Januar 2025 die angepassten Bescheide verschicken.

Die individuelle Höhe der Grundsteuer setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Die Daten für die Grundsteuermessbeträge liefert das Finanzamt den Kommunen. Basis sind die Angaben der Steuerpflichtigen, die im Rahmen der Grundsteuererklärungen abzugeben waren. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt. Im Rahmen der Grundsteuerreform wird er rechnerisch hergeleitet, um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu gestalten. Auch wenn es vereinzelt zu Mehrbelastungen kommt, gehen in allen großen bayerischen Städten aufgrund der Reform die individuellen Grundsteuermessbeträge im Durchschnitt deutlich nach unten. Bereits zur Erreichung der Aufkommensneutralität muss deshalb der Hebesatz angehoben werden. Entsprechend dem Bund-Länder-Appell besteht der grundsätzliche Wille, die Reform aufkommensneutral zu halten, das heißt mit dem neuen Hebesatz sollen keine zusätzlichen Einnahmen generiert werden.

Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Stadt Schwabach wird sich 2024 auf rund 7,14 Mio Euro belaufen (Stand: 22. November 2024). Der tatsächliche Wert steht aber erst zum Jahresende fest und wird abhängig sein vom Anteil der Aufarbeitung der rückständigen Grundsteuerfälle aus den Jahren 2023 und 2024 durch das Finanzamt Schwabach.

Aufgrund der noch unvollständigen Zahlen wird im Herbst 2025 eine erneute Überprüfung zur Sicherstellung der Gesamtaufkommensneutralität durchgeführt.