Für die eigene Stromversorgung haben mittlerweile viele Eigentümer oder Firmen PV-Anlagen auf ihren Dächern. Durch ein neues Vorhaben wird es nun bald auch möglich sein, gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Ab 1. Juni 2026 regelt erstmals ein Gesetz (§ 42c EnWG) die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über Gebäudegrenzen hinweg – lokal und ohne Einspeisevergütung ins Netz.
Das Konzept des Energy Sharings soll die Nutzung von lokal erzeugtem Strom mit örtlicher Netzinfrastruktur ermöglichen. Dadurch soll die Teilhabe an der Energiewende erleichtert werden. Zudem fördert das Energy Sharing neue Absatzmöglichkeiten für erneuerbaren Strom mit regionaler Wertschöpfung. Allerdings stellen der schleppende Smart-Meter-Ausbau und die Logistik der Umsetzung (z. B. die Abrechnung der Netzentgelte) die Idee des Energieteilens vor Herausforderungen. Zuletzt ergeben sich auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit des gesamtgesellschaftlichen Projektes.
Klingt komplex und es ergeben sich folgende konkrete Fragen:
• Wer darf als Letztverbraucher teilnehmen?
• Wer darf den Anlagenbetrieb übernehmen?
• In welchem Umkreis kann der Strom geteilt werden?
• Welche Aspekte müssen im Liefervertrag geregelt sein?
Um all diese Fragen zu klären, konnte Lisa Strippchen, Seniorexpertin Stromerzeugung bei der Deutschen Energie-Energieagentur (Dena), als Referentin gewonnen werden. Sie wird über die Chancen und Herausforderungen berichten und auf Fragen eingehen.
Bei Interesse am Webinar ENERGY Sharing - Gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen – bitte unter folgendem Link registrieren:
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ENERGY Sharing - Gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen: Kostenloses Webinar 11. Juni 2026, 16:00 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsdaten
Beginn:
Donnerstag, 11. Juni 2026, 16:00 Uhr
Ende:
Donnerstag, 11. Juni 2026, 17:00 Uhr
Eintrittspreis:
kostenlos
Ort:
Webinar
Urheber
Urheberinformationen:
Foto: Itay Peer, Unsplash
Kontakt
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Tanja Helm
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