Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Umsatzsteuer sowie für die Festsetzung der Eigenheimzulage, des Gewerbesteuermessbetrags und der Investitionszulage nach dem InvZulG.
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