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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Umsatzsteuer sowie für die Festsetzung der Eigenheimzulage, des Gewerbesteuermessbetrags und der Investitionszulage nach dem InvZulG.

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