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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Das Finanzamt Schwabach ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Umsatzsteuer sowie für die Festsetzung der Eigenheimzulage, des Gewerbesteuermessbetrags und der Investitionszulage nach dem InvZulG.

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