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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Gehweg, öffentliche Parkplätze, Marktplatz, Strassenbegleitgrün etc.) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für eine solche Nutzung ist die Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwabach zu beantragen.

Beispiele für eine solche Nutzung sind: die Aufstellung von Baugerüsten und Plakat- oder Werbeständern, die Lagerung von Baumaterialien, das Abstellen von Containern für z.B. Schutt, Baumaschienen (wie Kräne, Bauwagen etc.) oder die Aufstellung eines Informationsstandes bspw. auf dem Königsplatz oder Martin-Luther-Platz, Straßenkünstler die z.B. in der Fußgängerzone Musik darbieten möchten.

Die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen im Stadtpark (z.B. freie Trauungen, Feste etc.) kann ebenfalls im Straßenverkehrsamt beantragt werden.