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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Donnerstag, 06. Juni


Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.

 

Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:

Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen.

 

Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:

Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142).


Anträge, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie hier: https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/